ToGo-Mehrwegsyteme

Allgemeine Infos

Seit Januar 2023 besteht in Deutschland für Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants eine Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet wer Speisen oder Getränke in Einwegbehältern zur Mitnahme oder zur Anlieferung anbietet, der muss eine plastikfreie Mehrwegalternative anbieten und entsprechende Behälter bereithalten. Diese dürfen nicht teurer als das Einweg-Angebot sein. Die Betriebe dürfen jedoch für die Mehrwegbehälter ein Pfand verlangen. Kleinere Betriebe sind von der Plicht ausgenommen, allerdings müssen sie auf Wunsch die Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Den größeren Betrieben stehen verschiedene Mehrwergsysteme zur Verfügung. Sie können betriebseigene Mehrwegbehälter anschaffen, die sie gegen Pfand verleihen. Sie können sich aber auch einem lokalen oder überregionalen Poolsystem anschließen. Hierbei verfügen mehrere Betriebe über die geleichen Mehrweggefäße. Diese werden entweder von den beteiligten Betrieben selbst angeschafft oder von externen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die Behälter dann in allen teilnehmenden Betrieben zurückgeben oder wieder befüllen lassen.

Mehrwegsysteme im Landkreis

  • BoMo- Boxen: Teilnehmende Gastronomen im Landkreis Neumarkt finden Sie hier.
  • RECUP und REBOWL: Teilnehmende Betriebe im Landkreis Neumarkt finden Sie hier.

Lokale Firmen

No data was found