Solardachkataster
2022 wurde ein Solar- und Gründachkataster für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. erstellt.
Was ist ein Kataster?
Viele Städte, ja ganze Bundesländer haben bereits ein solches Kataster. Es soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen neutralen ersten Eindruck darüber geben, ob ihr Dach für eine Photovoltaikanlage geeignet ist, welche ungefähren Kosten zu erwarten sind und ab wann sich eine Anlage rechnet.
Grundlage für das Kataster sind hochauflösende Laserscannerdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung, die alle zwei Jahre durch Überflugaktionen ermittelt werden.
Seit Ende Oktober 2024 basiert das Neumarkter Solarportal auf Daten von 2023, d.h. alle Häuser bis Baujahr Ende 2023 sind erfasst.
Was leistet das Kataster?
Worauf ist zu achten?
Wie nutzt man das Portal?
Solardachkataster
https://solar-neumarkt-opf.ipsyscon.de
Balkonsolaranlagen
Was ist das Besondere an den sogenannten Balkonsolaranlagen Balkonsteckeranlagen, Mini-Solaranlagen oder auch Plug-and-Play-Solaranlagen?
Stecker rein und schon fließt der selbst produzierte Strom im eigenen Stromkreis. Und das vor allem auch dann, wenn man Mieter ist und kein eigenes Dach mit Photovoltaik bestücken kann. Oder zwar Hausbesitzer ist, aber sich erstmal in kleinen Schritten an die Erneuerbaren Energien heranwagen will, ohne dafür allzuviel Aufwand zu betreiben.
Die Anlagen, meist als Komplettset mit Halterung, Kabel, Stecker, Wechselrichter angeboten, benötigen so gut wie keine Unterstützung durch einen Fachbetrieb. Man montiert die Halterung, darauf die Paneele und steckt dann den Stecker in die Steckdose. Hier muss man allerdings darauf achten, welcher Stecker enthalten ist und ob die Technik auch deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht, z.B. durch das CE-Zeichen. Bei einem Wieland-Stecker muss man sich die nötige passende Steckdose dann doch von einem Fachmann setzen lassen.
Maximal 800 Watt, das sind meist zwei Paneele, darf man mit diesen Kleinstanlagen nutzen. Diese Begrenzung wurde mit Inkrafttreten des Solarpaketes I Mitte Mai 2024 von 600 auf 800 Watt erhöht. Bei einer guten Ausrichtung und im besten Fall einer Neigung von 20-30 Grad können damit ca. 800 kWh pro Jahr erzielt werden. Bei einem angenommenen Strompreis von rund 30 Cent/kWh ist das eine Ersparnis von jährlich ca. 240 € auf der Stromrechnung.
Bei Kosten von ca. 300-1.000 € pro Anlage mit zwei Modulen inkl. Wechselrichter plus Halterung amortisiert sich eine solche Anlage nach ca. 2-4 Jahren – angenommen der Strompreis bleibt stabil. Bei steigenden Preisen verkürzt sich die Amortisationszeit natürlich. Bei einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren ist eine Ministeckeranlage grundsätzlich eine lohnende Sache.
Neben der Montage am Balkon kann sie natürlich auch auf dem Carport, auf der Gartenhütte oder direkt auf der Terrasse oder im Garten platziert werden.
Regionale Anbieter für Balkonsolaranlagen finden Sie im Firmenverzeichnis.
Stand Mai 2024 gibt es ca. 1.235 Balkonkraftwerke im Landkreis Neumarkt.
Kommunale Fördermittel:
Deining: 30% der Anschaffungskosten, maximal 300 € LINK
Mühlhausen: 100/150/200 € (je nach Leistung) LINK
Postbauer-Heng: 100/200 € (bei 1 bzw. 2 Modulen) LINK
Pyrbaum: 100/150/200 (je nach Leistung) LINK
Seubersdorf: 40 €/100 Watt, maximal 50% der Anschaffungskosten LINK
Anmeldung einer Balkonsolaranlage
Jede Balkonsolaranlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR)angemeldet werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit 01.04.2024 nicht mehr notwendig. Zudem wurde die Anmeldung im MaStR vereinfacht.
Vorgehen:
- Link anklicken: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Auswahl: Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs
- Auswahl: Registrierung einer Solaranlage
- Auswahl: Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)
- ja/nein: Sind Sie bereits im Marktstammdatenregister registriert? (Wenn ja, Anmeldung mit Benutzerkenndaten)
- ja/nein: Registrieren Sie Ihre eigene Solaranlage, die von Ihnen privat betrieben wird?
- Auswahl: Wurde Ihre Anlage bereits in Betrieb genommen oder befindet sie sich noch in Planung?
- Wenn “bereits in Betrieb genommen”: Registrierung starten
- Eintragung (Anrede, Titel, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Passwort) -> Benutzerkonto anlegen
- Aktivierungscode in zugesandter E-Mail anklicken
- Anschließend: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Erfassen/VereinfachteEinheitenRegistrierung
- Daten ergänzen: Telefonnummer, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Bundesland
- ja/nein: Stimmt der Standort der Solaranlage mit dem Wohnsitz des Anlagenbetreibers überein?
- Anzeigenname im MaStR wählen (Achtung: dieser Name ist öffentlich einsehbar)
- Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
- Anzahl der Module, Gesamtleistung der Module (Angabe in Watt peak), z.B. 600
- Wechselrichterleistung (600 Wp, künftig auch 800 Wp)
- Zählernummer
- ja/nein: Betreiben Sie zusammen mit der Solaranlage auch einen Stromspeicher?
- Button “Registrieren” anklicken. Fertig.
PV-Dachanlagen nach 20 Jahren
Viele Pioniere, die vor ca. 20 Jahren bereits Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach installiert haben, stehen nun vor dem Problem der auslaufenden EEG-Förderung nach 20 Jahren. Doch es gibt Möglichkeiten, eine bestehende Anlage auch nach 20 Jahren weiter zu betreiben und die sind gar nicht so unwirtschaftlich.
Antworten auf diesbezügliche Fragen gab PV-Experte Dipl.-Ing. Christian Dürschner:
Aus meiner Sicht ist es in den meisten Fällen nicht
empfehlenswert, eine Dachanlage nach 20 Jahren zurückzubauen, denn die Ü20-PV-Anlage kann (weiterhin) auch Geld aus der (Voll- oder) Überschusseinspeisung erwirtschaften!
Der Weiterbetrieb einer Ü20-PV-Anlage hängt von deren aktuellem Zustand ab. Im Beratungsprojekt PV-Lotse der DGS hat sich gezeigt, dass die alten Anlagen (unter Berücksichtigung der jährlich schwankenden Einstrahlung der Sonne) in den meisten Fällen heute immer noch die Erträge liefern, die sie am Anfang geliefert haben. Daher folgende Empfehlung, sofern die Jahreserträge der PV-Anlage noch “in Ordnung” sind:
a) Durchführung einer “Sichtkontrolle” mit elektrischer “Wiederholungsprüfung” (Messung von Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom (alternativ: Betriebsstrom) und Isolationswiderstand durch eine erfahrene Elektrofachkraft. Damit soll sichergestellt werden, dass die Standsicherheit und die elektrische Sicherheit (weiterhin) gegeben ist.
b) Der Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen ist (derzeit) gemäß EEG bis 31.12.2027 möglich. Als Einspeisevergütung wird der “Jahresmarktwert Solar” gezahlt. Im Jahr 2021 waren das ca. 7,5 Cent/kWh, im vergangenen Jahr waren das 22,3 Cent/kWh. Ab 2023 ist die Einspeisevergütung weiterhin der “Jahresmarktwert Solar”, allerdings (im Rahmen der “Strompreisbremse”) auf max. 10 Cent/kWh gedeckelt.
c) Umrüstung der Ü20-PV-Anlage von Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch) auf Überschusseinspeisung, denn die durch Eigenverbrauch gesparten Stromkosten sind höher als die noch zu erzielende Einspeisevergütung.
Weitere Informationen zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen liefert die Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS):
https://www.dgs.de/service/pvlotse/ue20-anlagen/
Sollte man sich dennoch für eine Demontage entscheiden, gibt es folgende Hinweise:
Die Demontage der Ü20-PV-Anlage und Ersatz durch eine Neuanlage ist grundsätzlich möglich. Aber die neue Anlage hat ja – anders als die abbezahlte alte Anlage – noch den “Investitionskostenrucksack” zu
tragen. Der Weiterbetrieb der “ausgeförderten” PV-Anlage wird daher in der Regel wirtschaftlicher sein als Investition in eine Neuanlage (zumal bei den derzeit überteuert angebotenen Neuanlagen).
Ein (kleiner) Vorteil der neuen Anlage wäre, dass ggf. eine größere PV-Anlage (mehr Nennleistung) installiert werden könnte.
Bei der Demontage muss man berücksichtigen, dass die Demontage durch eine Fachfirma in der Regel genauso viel kostet wie die Montage, ggf. etwas weniger, weil bei die Arbeiten der Demontage etwas weniger aufwendig sind als bei der Montage. Die Kosten sind natürlich günstiger, wenn mit dem Rückbau der Altanlage gleichzeitig eine Neuanlage installiert wird, weil (z.B.) das Gerüst für die Demontage und den Neumontage verwendet werden kann.
Die Entsorgung der Solarmodule und Wechselrichter von kleinen PV-Anlagen (“private Anlieferung”, in der Regel bis zu 10 kWp) ist kostenfrei über einen Wertstoffhof möglich. Bei größeren Anlagen müsste man einen professionellen Entsorger einschalten (z.B. PV-EX, Take-e-Way, PV-Cycle, etc.). Die Kosten liegen laut ElektroGesetz2 bei ca. 200 Euro/Tonne, zuletzt habe ich von Kosten zu Marktpreisen von rund 120 Euro/Tonne gehört. Die Entsorgungskosten pro Solarmodul sind daher sehr überschaubar.
Die mit der Demontage beauftragte Installationsfirma kann sich ggf. auch um die Entsorgung kümmern, muss aber bei der Anlieferung bei einem Wertstoffhof vermutlich für die Entsorgung bezahlen, da es sich dann nicht um eine “private Anlieferung” handelt.
Was kann man ggf. sonst mit den alten Modulen machen?
Wenn die alten Solarmodule noch funktionieren, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
a) Verkaufen oder Verschenken der gesamten Anlage zur “fachgerechten Selbst-Demontage” via ebay oder secondsol.
b) Verkauf der fachgerecht demontierten Solarmodule via ebay oder secondsol (ergibt i.d.R. höhere Erlöse, weil dann die Demontage bereits erfolgt ist).
c) Spende der fachgerecht demontierten Solarmodule an gemeinnützige Organisationen (z.B. Biohaus-Stiftung in Paderborn), die diese Module dann nach Afrika bringen und dort zur Elektrifizierung ländlicher
Gegenden einsetzen.
d) Aufteilung der fachgerecht demontierten Solarmodule in mehrere “Steckersolargeräte”, die dann an anderer Stelle weiterbetrieben und beispielsweise einkommensschwachen Haushalten gegen ein
“kleines Entgelt” zur Verfügung gestellt werden. Also Gruppen von Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von ca. 700 bis 800 Wp an einen passenden
Mikrowechselrichter (max. 600 Watt) anschließen und weiterbetreiben.
e) Elektrisch defekte, aber optisch einwandfreie Solarmodule könnten auch zu “Solarmöbeln” umgestaltet werden, es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Beispielen an (Eigenbau-) “Solartischen”.
Freiflächen-Photovoltaik
Freiflächen-Photovoltaikanlagen stoßen in der Bevölkerung immer wieder auf Ablehnung. Nicht, wenn sie entlang Bahngleisen oder Autobahnen verlaufen, aber immer dann, wenn sie zu nah an Wohnbebauung angrenzen oder wertvolle Ackerflächen belegen.
Dabei haben viele Kommunen im Landkreis Neumarkt bereits Richtlinienkataloge, die sensible Bereiche ausschließen.
Besondere Anlagen
Neben der Photovoltaik auf Dächern, Fassaden, Balkonen und in der freien Fläche gibt es noch Agri-Photovoltaik sowie schwimmende Photovoltaik-Anlagen.
Eine solche schwimmende Anlage gibt es bei Sengenthal auf dem Baggersee von Max Bögl.
Anlagen im Landkreis + Stromerzeugung
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind nahezu alle Anlagen zur Stromerzeugung registriert.
Man kann hier z.B. nach Gemeinden, Landkreis, etc. filtern:
Speichersysteme
Ziel des Einsatzes von Speichersystemen in Verbindung mit PV-Anlagen ist die Steigerung der Eigennutzung des produzierten Stromes.
Die klassische Speicherung der elektrischen Energie aus Photovoltaik erfolgt aktuell mittels Batterien (Blei-Gel) oder Lithium-Ionen Akkumulatoren. Die Akkus werden dabei über den Tag bei Überproduktion der PV-Anlage geladen und geben die gespeicherte Strommenge wieder ab, wenn diese benötigt wird. Der Eigenverbrauch kann dadurch je nach Anlagengröße und Stromverbrauch auf 60 – 80 % erhöht werden.
Wichtig für die Dimensionierung des Speichers ist die Größe der Photovoltaik-Anlage. Die Annahme „umso größer der Speicher, umso besser“ ist nicht richtig.
Die HTW Berlin veröffentlicht jährlich einen sogenannten Stromspeicher-Inspektor, eine Studie mit Tests zu aktuellen Speichern auf dem Markt:
Stromspeicher-Inspektor | HTW Berlin (htw-berlin.de)
Kommunale Fördermittel:
- Berching: 250 € (Erneuerbare Energien – Stadt Berching)
- Berngau: 250 € (Förderprogramm AOM | Gemeinde Berngau)
- Deining: 1.000 € (Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken (AOM) | Gemeinde Deining)
- Mühlhausen: 1.000/1.250/1.500 je nach Größe der Anlage (Förderprogramm zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern und Balkonkraftwerken | Gemeinde Mühlhausen an der Sulz (muehlhausen-sulz.de))
- Pyrbaum: 250 € (Energieeffizienz | Markt Pyrbaum – das Tor zur Oberpfalz)
- Sengenthal: 250 € (Förderprogramm AOM | Gemeinde Sengenthal)
Teilweise sind unterschiedliche Bedingungen an die Ausschüttung der Fördermittel geknüpft. Suchen Sie hierzu bitte die Internetseiten der Kommunen auf.